| Material: Cervixabstrich (konventionell
oder Monolayer) mit ausreichend Analysezellen
Ungeeignet: Zellarmes oder stark degenerativ verändertes
Material
Im Rahmen der Tumorentstehung kommt es nahezu immer zu Chromosomen-veränderungen
und dadurch zur Veränderungen des DNA-Gehaltes dysplastischer
oder neoplastischer Zellen.
An Cervixabstrichen sind Messungen des DNA-Gehaltes (Ploidiegrad)
dysplastischer Zellen an Originalpäparaten möglich.
Ab einem gewissen Schwellenwert (10% der ausgewerteten Zellen
müssen Veränderungen aufweisen) kann mit Hilfe einer
Computerauswertung bestimmt werden, ob prämaligne DNA-Veränderungen
(Aneuploidie) oder ein normaler bzw. reaktiv veränderter
DNA-Gehalt (Euploidie) vorliegen.
Die Aussagekraft der DNA-Zytometrie ist sehr hoch; ihre positiven
und negativen Prädiktionswerte liegen jeweils über
95%. Dadurch kann das Risiko einer Progredienz und schließlich
einer Tumorentstehung und somit die Therapiebedürftigkeit
etwa bei einer persistierenden leichten oder mittelgradigen
Dysplasie (IIID) am Zytopräparat mit hoher Zuverlässigkeit
eingeschätzt werden.
Des weiteren kann die biologische Natur bzw. Dignität
unklarer Veränderungen (rezidivierter Pap der Gruppe
IIK/IIw oder der Gruppe III) verlässlich abgeklärt
werden.
Somit ergänzt die DNA-Zytometrie in idealer Weise die
HPV-Typisierung und erlaubt – etwa in den typischen
Problemsituationen wie etwa Dysplasie mit high-risk HPV-Nachweis
bei Kinderwunsch – eine bessere Beratung der Patientin.
Euploide Befunde bedeuten ein nur sehr geringes Risiko einer
Progredienz bzw. einer Tumorentstehung, während Aneuploidie
ein hohes Risiko belegt und eine Indikation zu intensiver
Kontrolle bzw. therapeutischer Intervention darstellt.
Zusammenfassung:
DNA-Zytometrie
- zur Risikoeinschätzung von Dysplasien
- zur Dignitätsbestimmung unklarer Zytobefunde
Durchführung am Originalpräparat auch nach langer
Zeit möglich
Objektive, sehr verlässliche und aussagekräftige
Methode
Keine IGEL, sondern immer PKV/GKV-Leistung
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